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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Erbeserbin

Eine Mandantin ist durch den Tod des Ehemanns Beteiligte an einer Erbengemeinschaft (Grundstücksgemeinschaft) geworden. Der Anteil des Grundstücks wurde vom zwischenzeitlich verstorbenen Ehemann von seinen Eltern geerbt. Wenn nun die Mandantin ihren Anteil gegen Ausgleichszahlung an die weiteren beteiligten (Geschwister bzw. Kinder der Geschwister des verstorbenen Ehemanns) übergeben würde, wäre diese Ausgleichszahlung dann grunderwerbsteuerpflichtig?
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