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§ 1 Abs. 2a GrEStG,Gesellschafterwechsel,Personengesellschaft

Eine gewerbliche GmbH (Anteile 50 %/50 % Ehegatten) hält einen 50%-Anteil an einer Immobilienfirma (vermögensverwaltende Gbr). Der 50%-Anteil an der vermögensverwaltenden „GbR“ soll auf eine vermögensverwaltende GmbH (Anteile 50 %/50 % Ehegatten) übertragen werden. Fällt bei diesem „Umhängen“ der Beteiligung von der gewerblichen GmbH auf die vermögensverwaltende GmbH Grunderwerbsteuer an?
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