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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 3 Nr. 2 GrESt

Unsere Mandanten möchten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Anteile an einer GmbH auf ihre Kinder übertragen. Die Gesellschaft gehört zu 50 % dem Ehemann und zu 50 % der Ehefrau. Diese wollen die Anteile jeweils auf Sohn und Tochter übertragen. Im Besitz der Gesellschaft ist ein Betriebsgrundstück. Entsteht durch diesen Vorgang ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang? Wenn ja, greifen hier auch die Befreiungen aufgrund „erbrechtlicher“ Übertragung? Falls es keine Befreiung gibt, gibt es eine Möglichkeit zur Vermeidung (z.B. nur 90 % Übertragung)?
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