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§ 1 ABs. 2a GrEStG,Steuerbefreiung,MoPeG

Meine Mandanten A und B sind zu 90% (A) und zu 10% (B) an einer gewerbliche geprägten GmbH & Co. KG beteiligt, die Grundbesitz in Form von 2 vermieteten Immobiien hält. A war bis 2018 zu 85% an der KG beteiligt. Die restlichen 15% hielten seine drei Geschwister zu je 5%. Im August 2018 hat A 5% von einem seiner Geschwister hinzuerworben. B hat die restlichen 2 x 5% ebenfalls im August 2018 erworben. Meine Mandanten planen, ihre KG-Anteile auf ihre gemeinsame Tochter zu übertragen. Hierbei stellen sich folgende Fragen: 1. Kann durch die geplante, vollständige Übertragung der 90% von A und der 10% von B auf die Tochter Grunderwerbsteuer anfallen? 2. Macht es - mit Blick auf das MoPeG - einen Unterschied, ob A und B ihre KG-Anteile noch in 2023 oder erst später in 2024 oder 2025 übertragen? Hinweis: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wird zum 01.01.2024 in Kraft treten und - soweit ich gelesen habe - sich auch auf das Grunderwerbsteuerrecht auswirken. Über die Auswirkungen bin ich mir jedoch nicht im klaren. 3. Führt das Inkraftreten des MoPeG zum 01.01.2024 dazu, dass die geplante Übertragung von A und B auf die Tochter zukünftig GrESt kostet, weil zum Beispiel die personenbezogenen Vergünstigungen wie z.B. des § 3 Nr. 4 oder Nr. 6 GrEStG wegfallen? Oder betrifft das MoPeG nur die §§ 5, 6 und 7 GrEStG aus Übertragungen von und auf eine Gesamthand?
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