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Identitätswahrende Umwandlung GbR in OHG,Rechtsformkreuzender Formwechsel,GrESt und Verjährungsfrage

Eine GbR (Gesellschafter A+B) wird im Februar 2017 in eine OHG umgewandelt. Das zum Betriebsvermögen gehörende Grundstück nebst Gebäude war bisher im Grundbuch wie folgt eingetragen: A+B als Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die neue Eintragung erfolgte im März 2017 und lautet: Die Eigentümerin firmiert jetzt unter: A+B OHG. Gesellschafter und Anteile sind gleichgeblieben (50/50). Frage: Ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig? Wenn ja, liegt hier Verjährung vor, da bis heute kein Grundsteuerbescheid erlassen wurde? Die OHG wurde veräußert und nach Eintragung im Grundbuch und durch Formwechselbeschluss in eine GmbH umgewandelt (März 2017). Die Eintragung der GmbH in das Grundbuch erfolgte im Januar 2018. Fragen: 1. Ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig? Ein Grunderwerbsteuerbescheid wurde bis heue nicht erlassen. 2. Liegt Verjährung vor?
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