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Verschmelzung,§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG,§ 6a GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Sachverhalt: Die S GmbH soll auf die R GmbH verschmolzen werden. Es handelt sich um Schwestergesellschaften mit je folgenden Gesellschaftern: 80% BioeG, 20% Bio GmbH & Co. KG. Beide Gesellschaften haben Grundstücke. Die Gesellschaften gibt es in der Konstellation seit 2017. Es ist möglich, dass in den letzten Jahren Grundstücke erworben worden sind, das ist noch nicht geprüft. Der Mandant möchte vor Jahresende verschmelzen. Frage 1) Ist die Verschmelzung grunderwerbsteuerfrei? Frage 2) Welche Fragen müssen wir dem Mandanten stellen/ was müssen wir prüfen, falls evtl. eine Gewerbesteuerpflicht entstehen könnte. Mit freundlichen Grüßen Susanne Siebler
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