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Ausschlagung,Grundstücksvermächtnis,§ 1 GrEStG

Vater (V) ist mit F verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, K1 und K2. V verstirbt. Im Nachlass befindet sich u.a. ein Grundstück, Wert 200.000 €. Der testamentarische Alleinerbe ist K1. K2 soll per Vermächtnis das Grundstück erhalten. K2 möchte aber gar nicht das Grundstück haben, sondern nur den Wert des Grundstücks (200.000 €). K1 ist bereit, 200.000 € zu zahlen. Die beiden überlegen sich, dass K2 für den Ersatz des Vermächtnisanspruchs oder als Abfindung für die Ausschlagung des Vermächtnisanspruchs einen Geldbetrag in Höhe von 200.000 € zahlt. Fragen: Welche Auswirkungen hat der Vorgang auf die Grunderwerbsteuer (Zahlung des Geldbetrags gegen Verlust bzw. Ausschlagung des Vermächtnisanspruchs)? Unterliegt der Sachverhalt der Grunderwerbsteuer? Liegt eine Steuerbefreiung vor?
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