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Schenkung,Grundstück,Festsetzung Schenkungsteuer

Unsere Mandantschaft möchte ein kleines Stück Land mit Apfelbäumen an seinen Cousin schenken, persönliche und sachliche Steuerpflicht i.S.d. ErbStG sind erfüllt. Für Grundstücksschenkungen unter Lebenden ist bezüglich der Grunderwerbsteuer § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG anwendbar. Gesetzessystematisch wird durch die Steuerbefreiung eine Doppelbesteuerung mit SchenkSt und GrESt vermieden, wobei dem ErbStG Vorrang zu gewähren ist. Unsere Frage ist nun, ob, wenn durch den vorhandenen FB von 20.000 € ein steuerpflichtiger Erwerb von 0 € herauskommt, die Befreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG immer noch anwendbar ist, da effektiv keine Belastung mit SchenkSt zu vermeiden ist.
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