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Ausgleichszahlung an weichende Schwester,Zahlung als Auflage oder Bedingung,§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG

Drei Geschwister sind an einer Immobilie beteiligt. Eine Schwester muss ihren Anteil nun an die Geschwister verkaufen, der Wert wird zwischen 400  T€ und 500 T€ liegen. Der eine Bruder zahlt darauf 150 T€ und die andere Schwester zuerst nichts, sondern die Restkaufpreise sollen zinslos bis zum Tod der 74-jährigen Mutter gestundet werden. Ich sehe hier das Problem bei der zinslosen Stundung und nur einem Freibetrag von je 20 T€. Sehen Sie dies ebenso bzw. gibt es eine Lösungsmöglichkeit?
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