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Abtretung Auflassung,§ 16 Abs. 1 GrEStG

Mandant hat einen Notarvertrag über den Kauf eines Grundstückes unterschrieben und will jetzt dieses Grundstück nicht mehr haben, sondern an die Nichte geben. Dies soll durch Abtretung der Auflassungsvormerkung erfolgen. Er ist als Eigentümer noch nicht im Grundbuch eingetragen. Ist der Eigentumswechsel auf den Mandanten somit hinfällig oder finden hier zwei Übertragungen statt mit jeweiliger Festsetzung der Grunderwerbsteuer?
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