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Anteilsvereinigung,Konzernklausel,Bemessungsgrundlage

Folgender Sachverhalt: Wir haben einen Mandanten (natürliche Person, Herr L). Dieser ist zu 100% an der Vertriebs GmbH beteiligt. Die Vertriebs GmbH ist wiederum zu 50% an der Projekt GmbH beteiligt. Die übrigen 50% an der Projekt GmbH gehören einer anderen natürlichen Person (Herr W). Im Anlagevermögen der Projekt GmbH befindet sich ein Anteil von 40,81% eines Grundstücks. Nun hat Herr W seine 50% Anteile an der Projekt GmbH an die Vertriebs GmbH veräußert. Das Finanzamt hat einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 1 (3) Nr. 1 GrEStG erlassen und hat hier die gesamte Immobilie (100%, also mehr als im Anlagevermögen der Projekt GmbH steht) in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen. Außerdem wurde die Bemessungsgrundlage mit dem 7-fachen des zuletzt festgestellten Einheitswertes geschätzt. Folgende Fragen haben sich ergeben: - Kann die Grunderwerbsteuer im oben genannten Fall durch die Konzernklausel umgangen werden? - Falls ja, fällt dann stattdessen Grunderwerbsteuer an, wenn die Vertriebs GmbH & die Projekt GmbH verschmolzen werden? Falls nein, sollte keine Grunderwerbsteuer im Falle einer Verschmelzung anfallen? - Ich nehme an, dass der gesamte Grundstücksanteil, dem die Projekt GmbH im Anlagevermögen hält in die BMG miteinzubeziehen ist und nicht nur die 50% der Anteile, die übergehen?
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