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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

An der K-GmbH ist A mit 95% und B mit 5% beteiligt. B hat seine Beteiligung von A in 2013 erworben. Seit dem gab es keine Bewegung im Gesellschafterbestand. Die K-GmbH hat einen Immobilienbestand in Höhe von ca. 1 Mio€. Die K-GmbH hält mehrere Beteiligungen an immobilienhaltenden Kapitalgesellschaften. Die unmittelbaren Beteiligungshöhen an diesen Tochtergesellschaften sind jeweils zwischen 25% und 50%. An einer Immobilientochter-GmbH besteht eine unmittelbare Beteiligung in Höhe 50% und eine mittelbare Beteiligung über eine andere Immobilientochter-GmbH in Höhe von (40% von 50% = 20%). Der B möchte seine Beteiligung von 5% an der K-GmbH an A oder an die K-GmbH selber zu einem Preis in Höhe von 50T€ in 11/2023 veräußern. • Entsteht durch die Übertragung der Anteile des B Grunderwerbsteuer bzw. werden Vor- bzw. Nachlauffristen ausgelöst. • Welche weiteren möglichen grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen könnten entstehen bzw. durch eine andere Gestaltung verbessert werden.
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