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§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG,Anwachsung,§ 6 GrEStG

Folgender Sachverhalt: Eine GmbH & Co. KG hat in den Jahren 2021 und 2022 mehrere Grundstücke gekauft, die Grunderwerbsteuer wurde entrichtet. Anfang 2023 kauft eine GmbH die GmbH & Co. KG (alle Anteile). Dieser Vorgang war unstrittig der erneut Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Es ist geplant, Ende 2023 die GmbH & Co. KG auf Ihre Alleingesellschafterin GmbH im Rahmen einer Anwachsung zu vereinigen. Dazu tritt die Komplementärin aus. Frage: löst bei Betrachtung des § 6 Abs. 4 GrEStG die Anwachsung erneut Grunderwerbsteuer aus? Wenn ja, welche Fristen wären zu beachten? 10 Jahre? Im Voraus vielen Dank!
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