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Auflösung Ehepartner-GbR,Entstehung von Grunderwerbsteuer,§ 3 Nr. 4 GrEStG

Zwei Eheleute (A+B) sind gemeinsam Eigentümer eines bebauten Grundstücks und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Gemeinsam haben sie eine Vermietungs-GbR gebildet. Das Grundstück wird aufgrund eines Mietvertrages an das Einzelunternehmen des Ehemanns A vermietet. Parteien des Mietvertrages sind A+B als Vermieter sowie A als Mieter. Die Einkünfte der GbR werden mittels gesonderter und einheitlicher Gewinnermittlung festgestellt und den Eheleuten ertragsteuerlich jeweils hälftig zugerechnet. Sie erzielen hieraus Einkünfte aus V&V. Nunmehr soll der Mietvertrag gekündigt und die GbR beendet werden. Entsteht bei Inkrafttreten des MoPeG ab 01.01.2024 GrESt bei Auflösung der GbR nach dem 31.12.2023?
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