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§ 8 GrEStG,verdeckte Einlage

Die Eheleute A und B besitzen zehn Eigentumswohnungen. Die Anschaffung erfolgte vor mehr als zehn Jahren. Folglich müssen die Privatpersonen keine Spekulationssteuer auf einen zukünftigen Immobilienerlös entrichten. Die Eigentumswohnungen werden zu fremden Wohnzwecken vermietet. Nun sollen die Immobilien auf eine neu gegründete vermögensverwaltende Immobilien-GmbH mittels Kaufvertrag übertragen werden.  Gesellschafter der vermögensverwaltenden Familien-Immobilien-GmbH sind A und B zu je 26 % und die Kinder C und D mit jeweils 24 %. Die Immobilien-Verbindlichkeiten betragen noch 140.000 €. Die Verkehrswerte der zehn Eigentumswohnungen betragen insgesamt 1.4 Mio. €. Frage: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag, mit dem der Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet wird, der Grunderwerbsteuer. Bei einem Veräußerungsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung, also nach dem Kaufpreis. Die Übertragung kann daher bezüglich des Kaufpreises individuell gestaltet werden, um die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu beeinflussen. A und B wollen die Höhe der Grunderwerbsteuer durch den Einfluss auf die Bemessungsgrundlage gestalten. Der Kaufpreis soll 140.000 € betragen. Wird die Finanzverwaltung die Bemessungsgrundlage akzeptieren? Auswirkungen auf Ebene der GmbH. Frage 1: In Höhe des Differenzbetrags von 1.260 € liegt eine verdeckte Einlage vor. Aus welchem Wert kann die GmbH zukünftig die Gebäude-AfA von 2 % vornehmen? Frage 2: Wie ist die verdeckte Einlage zu buchen (SKR 04)? Frage 3: A und B gewähren der GmbH ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises. Als Zinssatz wird 1 % vereinbart. Wird die Finanzverwaltung die Höhe des Prozentsatzes akzeptieren? Frage 4: Die verdeckte Einlage erhöht das steuerliche Einlagekonto des Gesellschafters der GmbH. In unserem Beispiel besteht die neu gegründete vermögensverwaltende Familien-GmbH aus vier Gesellschaftern. Wird die verdeckte Einlage auf die vier Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung aufgeteilt, oder wie wird das dargestellt? Auswirkungen auf Ebene der Gesellschafter: Frage 1: Die Beteiligung an der neu gegründeten vv-GmbH wird im Privatvermögen gehalten. Ergeben sich bei den Gesellschaftern A und B Auswirkungen? Frage 2: Wird die verdeckte Einlage von 1.240 € A und B quotal zugerechnet? Können die Gesellschafter A und B zukünftig Entnahmen aus dem steuerlichen Kapitalkonto in beliebiger Höhe vornehmen (soweit es die Liquidität der GmbH zulässt), z.B. monatlich 4.000 €? Was ist hier zu beachten?
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