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§ 16 Abs. 1 GrEStG,Weiterverkauf

Sehr geehrte Damen und Herren, wir benötigen zu folgendem Sachverhalt eine Stellungnahme: Wir haben ein Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht. Im Anlagevermögen befindet sich ein Grundstück, welches in das Betriebsvermögen der GmbH übergegangen ist. Um die festgesetzte Grunderwerbsteuer nicht leisten zu müssen, haben wir Einspruch eingelegt. Dieses Verfahren ist anhängig beim BFH unter dem Az. II R 2/22. Wir haben diesbezüglich auch eine Rückmeldung des Finanzamtes erhalten, dass unserem Antrag auf Ruhe des Verfahrens, bis zur rechtskräftigen Entscheidung stattgegeben wurde. Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer wurde bis zur Einspruchsentscheidung ausgesetzt. Für die Umschreibung des Grundstücks auf die neue GmbH benötigt man vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird vom Finanzamt nicht erteilt, so lange die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt vorliegt. Jetzt haben wir jedoch den Fall, dass das Grundstück im Betriebsvermögen verkauft werden soll. Dies ist jedoch nicht möglich, solange die Umschreibung auf die GmbH nicht erfolgt ist. Sehen Sie eine andere Möglichkeit, als den Einspruch zurückzunehmen oder die Grunderwerbsteuer zu zahlen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Lisa Spranger
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