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§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 23 EStG

Die Erbengemeinschaft, die aus drei Geschwistern A, B und C besteht, hat von ihrer Mutter bebaute und unbebaute Grundstücke geerbt. Diese Grundstücke sind schon länger als zehn Jahre im Besitz der Mutter gewesen. Auf dem bebauten Grundstück gibt es noch Verbindlichkeiten gegenüber der Bank (Grundschulden). Da die Erbengemeinschaft sich nicht einig wird, hat A die Zwangsversteigerung beantragt und die Grundstücke durch Meistgebot erworben. Innerhalb von zehn  Jahren wurden diese Grundstücke von A wieder veräußert. Fragen: 1) Unterliegt dieser Erwerbsvorgang bei A der Grunderwerbsteuer? 2) Wenn Grunderwerbsteuer anfallen würde, erhöht dann die zu übernehmende Verbindlichkeit neben dem Meistgebot die Bemessungsgrundlage? 3) Wird bei Ermittlung des Spekulationsgewinns nur der Anteil von 2/3 berücksichtigt, da A 1/3 geerbt hat? 4) Gehört die übernommene Bankverbindlichkeit zu den Anschaffungskosten der Grundstücke bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns?
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