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§ 1 Abs. 2 GrEStG,§ 2 GrEStG

Ein Vermieter besitzt ein Grundstück mit Betriebsgebäude. Der Mieter hat auf eigene Kosten wesentliche Ein- und Umbauten am Betriebsgebäude vorgenommen. Der Vermieter will das Betriebsgebäude abreißen und das Grundstück mit neuem Bebauungsplan verwerten. Der Mieter stimmt der Beendigung des Mietvertrags zu und erhält dafür vom Vermieter ein Entgelt (Erstattung bzw. Entschädigung) für die vorgenommenen Ein- und Umbauten. Unterliegt dieses Entgelt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG?
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