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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 23 Abs. 23 GrEStG

Mit dem Übertragungs- und Abtretungsvertrag vom 31.01.2018 sind 94% der Gesellschaftsanteile an der T GmbH (100%ige Anteilseignerin der B-GmbH) von der B GmbH an die BB GbR übertragen worden. Die B GmbH hat in ihrem Betriebsvermögen Grundstücke. Nach altem Recht könnten nun die restlichen 6% der Gesellschaftsanteile in Höhe an die BB GbR grunderwerbsteuerfrei übertragen werden. Da inzwischen eine Gesetzesänderung dahingehend eingetreten ist, dass die Haltefrist nunmehr auf 10 Jahre verlängert wurde, bitte ich um Prüfung, ob diese nun 10-jährige Haltefrist auch für die Altverträge gilt, bei denen vor der Gesetzesänderung die Anteile übertragen wurden. (Ablauf der grunderwerbsteuerlichen Behaltefrist von 5 Jahren). Frage: Können zum 01.09.2023 die restlichen Anteile grunderwerbsteuerfrei Übertragen werden?
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