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§ 5 GrEStG,unentgeltliche Übertragung,Einbringung

Ein Grundstück befindet sich schon länger als zehn Jahre zu 100 % im Privatvermögen von A und soll in eine KG (Gesellschafter zu 100 % ist A) eingelegt werden, damit außerhalb der Spekulationspflicht. Frage des Notars: Einbringung oder unentgeltliche Übertragung? Unsere Fragen: Was ist der Unterschied? Fällt Grunderwerbsteuer an?
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