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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 5 GrEStG

Eine natürliche Person begründet als Komplementär mit einem Kommanditisten eine gewerblich entprägte KG. Der Kommanditist soll mit 0,1 % am Vermögen beteiligt sein und leistet eine Kommanditeinlage von 1.000 €. Dann bringt der Komplementär eine Immobilie im Wert von 2 Mio. € ein. Hier müsste auf 0,1 % von 2 Mio. € GrESt entstehen. Dann kauft der Kommanditist dem Komplementär Anteile im Wert von 200 T€ ab, die dann den Kommanditanteilen hinzugerechnet werden sollen. Damit ist der Kommanditist mit 10,1 % am Vermögen der KG beteiligt. Bei diesem Vorgang müsste erneut auf 200 T€ GeESt ausgelöst werden. Nach elf Jahren dann übernimmt eine Familienstiftung (des Kommanditisten) den Anteil des Komplementärs. Wird jetzt keine GrESt fällig?
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