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Bemessungsgrundlage,Schuldübernahme

Sachverhalt 1: Die Eheleute A und B sowie deren leibliche Kinder gründeten die Familie W Vermögensverwaltung GmbH. Die Eltern sind an dieser GmbH zu je 26 %, die Kinder zu je 24 % beteiligt. Die Gesellschaft wurde am 15.03.2023 in das HR eingetragen. Die Eheleute A und B waren Eigentümer von neun Eigentumswohnungen, welche zu fremden Wohnzwecken vermietet werden. Mit notariellem Vertrag vom 29.03.2023 hat die GmbH die Immobilien zum Preis von 1,25 Mio. € erworben. Grundschulden in Abt. III werden übernommen. Diese valutieren zum 01.04.2023 mit 150 T€. Unter Berücksichtigung der vereinbarten Schuldübernahme per 31.03.2023 ist noch ein Teilkaufpreis von 1,1 Mio. € zu leisten. Von dem unter Berücksichtigung der Schuldübernahme noch zu leistenden Restkaufpreis von 1,1 Mio. € entfallen auf Grund und Boden 125 T€ und auf das Gebäude mit 746 m² Wohnfläche 975 T€. In der Notarurkunde werden dann anschließend die einzelnen Kaufpreisanteile entsprechend den einzelnen Eigentumsrechten aufgeführt. Frage: Von welchem Wert bemisst sich die Grunderwerbsteuer: von 1,25 Mio. € oder von 1,1 Mio. €? Die GmbH übernimmt ja im Zusammenhang mit dem Erwerb der neun ETW fremde Schulden, die auf den Kaufpreis angerechnet werden, diesen also in Höhe der Schuldübernahme mindern. Fragen: Der Kaufpreis beträgt ja 1,25 Mio. €. Die GmbH übernimmt die Immobilien mit Schuldübernahme unter Anrechnung auf den Kaufpreis. Ist die Schuldübernahme entsprechend der Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen? Stellt die Schuldübernahme Anschaffungskosten dar? Wäre so zu verfahren, ist der Kaufpreis von 1,25 € auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen. die anfallenden Notarkosten und die Grunderwerbsteuer ebenso. Frage: Die übernommene Schuld valutiert mit 150 T€. Die Umschreibung auf die GmbH als neue Darlehensnehmerin ist bereits erfolgt zum 01.04.2023. Diese Schuld ist als Geschäftsvorfall am 01.04.2023 einzubuchen und von der GmbH laufend zu tilgen. Ebenso sind die neun ETW zum 01.04.2023 im Anlagevermögen der GmbH zu erfassen. Ist das korrekt? Frage: Von welcher Bemessungsgrundlage bzw. von welchem Wert kann die GmbH ab dem 01.04.2023 die AfA von 2 % vornehmen? Sachverhalt 2: Die neu gegründete Kapitalgesellschaft betreibt die Verwaltung eigenen Grundbesitzes ab dem 01.04.2023. Sie wurde am 15.03.2023 in das HR eingetragen. In der Notarurkunde vom 29.03.2023 über den Kaufvertrag erfolgt die Übergabe zu Besitz, Nutzungen etc. mit Wirkung ab 01.04.2023. Fragen: Zu welchem Tag muss die GmbH eine Eröffnungsbilanz erstellen? Die GmbH will die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG in Anspruch nehmen, da sie ausschließlich die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes betreibt. Muss die erweiterte Grundstückskürzung beim Finanzamt jetzt beantragt werden? Was muss der Antrag enthalten? Hat die GmbH eine Gewerbe-Anmeldung bei der Stadt abzugeben? Ich bitte um detaillierte fallbezogene Erläuterungen.
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