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Teilung eines Grundstücks,Erwerbsvorgang,Befreiung nach § 7 GrEStG

Folgende Frage habe ich: A und B sind Geschwister und haben von ihrem Vater im Jahre 2015 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ein bebautes Grundstück zum Miteigentum zu je 1/2 erhalten. Der Vater hatte das Grundstück vor über 40 Jahren angeschafft. Das Gebäude wurde abgerissen und die Geschwister A und B haben jeweils ein Einfamilienhaus für 400.000 € gebaut. Die Geschwister möchten nun eine Realteilung durchführen, dass jeder von ihnen zu 100 % Eigentümer an der Immobilie ist. Eine neue Flurnummer wurde bereits gebildet. Das Grundstück ist 1.000 qm groß. A erhält eine Fläche von 500 qm mit einem EFH und B erhält eine Fläche von 500 qm mit einem EFH. Die EFH sind identisch und gleich viel Wert. Gemäß § 7 Abs. 1 GrEStG wird die Steuer nicht erhoben, wenn ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von den Miteigentümern flächenweise geteilt wird und der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. A und B waren zu 50 % beteiligt und erhalten nach der Realteilung jeweils 50 %. Fragen: 1) Ist dieser Vorgang grunderwerbsteuerfrei nach § 7 GrEStG? 2) Schließt die Befreiung auch das EFH mit ein, da jeder wertmäßig gleich viel hat wie vorher (vorher 50 % an jedem EFH, nachher 100 % an einem EFH)?
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