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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 22 Abs. 23 GrEStG

im Mai 2016 gab es eine A-B-GbR, an der A mit 90% beteiligt war und die Tochter B mit 10%. Diese GBR bestand so schon 10 Jahre. Die GbR ist vermögensverwaltend und erzielt Einkünfte aus V+V. Im Grundbuch ist die A-B-GBR auch als Eigentümerin eingetragen. Im Jahr 2016 hat A 84% seiner Anteile verkauft; davon 43% an einen neuen Gesellschafter C und 41% an einen neuen Gesellschafter S. Die Tochter B hat ihre 10% an den Gesellschafter S verkauft. Nach dem Verkauf bestand die A-B-GbR aus folgenden Gesellschaftern: A mit 6% (Alt-Gesellschafter) C mit 43% S mit 51% Bis dahin fiel keine Grunderwerbsteuer an. Nun will A seine verbliebenen 6% an C und S verkaufen. Wie lange ist die Sperrfrist für diesen Verkauf? Gilt noch die alte Rechtslage mit 5 Jahren oder gilt die neue Rechtslage mit 10 Jahren, damit keine Grunderwerbsteuer ausgelöst wird?
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