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§ 3 GrEStG,§ 5 GrEStG

Die Eheleute A+B möchten ihre Immobilien, an denen Sie beide zu 50% beteiligt sind, in eine Familien-GbR einbringen. Die GbR soll vermögensverwaltend tätig sein. An der GbR sollen A+B und die beiden Kinder jeweils zu 1/4 beteiligt sein. Frage 1 : Fällt hierbei Grunderwerbsteuer an? Frage 2 : Wenn der Gesellschafter A verstirbt und sein GbR Anteil den anderen 3 Gesellschaftern zu gleichen Teilen anwächst, würde hierbei Grunderwerbsteuer anfallen?
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