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§ 5 Abs. 3 GrEStG,§ 6 fAbs. 3 Satz 2 GrEStG

Die A & B GbR überträgt eine Immobilie an die A & B GmbH & Co. KG. Wegen der identischen Gesellschafter (GbR-Gesellschafter = Kommanditisten) fällt keine Grunderwerbsteuer an. Zwei Jahre später scheidet B aus der GbR aus, bleibt aber Kommanditist der KG. Die Geschäfte der GbR werden von A als Einzelunternehmer fortgeführt. Hat das rückwirkend Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer? Oder wäre nur eine Veränderung der Beteiligungen an der KG schädlich?
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