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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Zahlung an den Nachlass

Eine Erbengemeinschaft aus 5 Erben hat unter anderem eine ETW geerbt. Nachdem der Nachlass bereits überwiegend auseinandergesetzt war (es war ein hohes Bankvermögen vorhanden, das an die Erben anteilsmäßig verteilt worden war) hat sich eine Erbin entschlossen, die ETW zu übernehmen. Die Wohnung wurde auf € 500.000 geschätzt. Im Notarvertrag wurde die Erbengemeinschaft hinsichtlich der ETW auseinandergesetzt, die ETW wurde auf eine Erbin übertragen und sie hat dafür den anderen Erben jeweils € 100.000 als Ausgleich gezahlt. Diese Zahlungen erfolgten von dem privaten Konto der Erbin (sie hatte ausreichend Geld, da sie ja zuvor im Wege der Auseinandersetzung Bankvermögen und Depotanteile bekommen hatte) Ist der Erwerb der ETW trotzdem grunderwerbsteuerfrei als Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft obwohl die Zahlungen nicht aus dem Nachlass erfolgten sondern von der Erbin selbst getragen wurde? Vielen Dank :)
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