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§ 1 Abs.2b GrEStG,§ 5 GrEStG,§ 6a GrEStG

Eigentümer zu 100 % der im Inland ansässigen B-GmbH ist die natürliche Person A. Mit Vertrag vom 04.09.2017 erwarb A zunächst im Privatvermögen das Grundstück in der M-Straße in Stuttgart. Dieses Grundstück veräußerte A mit Vertrag vom 09.12.2020 an seine B-GmbH zum damals fremdüblichen Kaufpreis in Höhe von 500.000 €. Zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung gründet A Januar 2023 die originär als Hausverwaltung gewerblich tätige A-GmbH & Co. KG. Im Zuge des Gründungsvorgangs möchte A seine Anteile an der B-GmbH in die A-GmbH & Co. KG einbringen. Zu folgenden Fragen bräuchten wir in diesem Zusammenhang Ihre Meinung: 1. Teilen Sie unsere Ansicht, dass der vorstehend beschriebene Vorgang zwar nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, wohl aber nach § 1 Abs. 2b GrEStG steuerbar ist? 2. Teilen Sie unsere Ansicht, dass § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nicht anwendbar sind, weil diese subsidiär gegenüber § 1 Abs. 2b GrEStG anzusehen sind? 3. Ist der eingangs beschriebene Vorgang steuerbefreit nach § 5 GrEStG? 4. Teilen Sie unsere Ansicht, dass der eingangs beschriebene Sachverhalt nach § 6a GrEStG steuerbefreit ist, sofern A seine Anteile an der B-GmbH im Zuge einer Sacheinlageverpflichtung im Rahmen der Gründung in die A-GmbH & Co. KG einbringt?
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