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Anteilsvereinigung,§ 16 GrEStG

Frage: Liegt in dem vorliegenden Fall eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vor Sachverhalt Die K GmbH hält Grundbesitz Die Beteiligungsverhältnisse an der K GmbH stellen sich wie folgt dar: B Beteiligungs GmbH Vater 60% 40% Verkauf Geschäftsanteile Mit Vertrag vom 18.06.2019 verkauft die B Beteiligungs GmbH ihre Anteile an der K GmbH wie folgt: B Beteiligungs GmbH Vater Sohn 1 -60% 54% 6% 0% 94% 6% 30.06.2021: Einbringung Geschäftsanteile an der K GmbH von Vater in Vater Vermögensveraltungs-GmbH / Co.KG (alleiniger Kommanditist; Vater) B Beteiligungs GmbH Vater Sohn 1 100% Vater Vermögensverwaltungs Co.KG -94% 94% 6% 0% 94% 6% In 06/2023 überträgt V die Anteile an der Vater Vermögensverwaltungs GmbH & Co.KG im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge auf seine Söhne S1 und S2 zu je ½ B&B Beteiligungs GmbH Vater 50% S2 50% S1 S1 Vater Vermögensverwaltungs Co.KG 94% 6% Anschließend Einbringung Geschäftsanteile an der K GmbH von S1 in die Vater Vermögensverwaltungs GmbH & Co.KG zum Stichtag 30.06.2023, 23:00 Uhr1) B&B Beteiligungs GmbH Vater 50% S2 50% S1 S1 Vater Vermögensverwaltungs Co.KG 6% -6% 100% 0% Durch die Einbringung der 6%igen Anteile vereinigen sich 100% der Anteile an der K GmbH in der Vater Vermögensverwaltungs-GmbH & Co.KG, deren Kommanditisten je zu 50% S1 und S2 sind. Frage: Handelt es sich um eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung, die zu 100% der GrESt unterliegt? Ansätze: - Liegt ein Fall des § 6a GrEStG vor, für den die Steuer nicht erhoben wird? - Unterliegt die Anteilsvereinigung nur in der Höhe der GrESt, in der nicht Befreiungsvorschriften für vorangegangene Sachverhalte in Anspruch genommen werden können? o Einbringung Anteile von V in V Vermögensverwaltungs GmbH & Co.KG o Übertragung Anteile an der V Vermögensverwaltungs GmbH & So.KG auf S1 und S2 im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Steuerbefreiung wg. Doppelbesteuerung mit Schenkungsteuer) Für den Fall, dass die „Anteilsvereinigung“ zu voller GrESt-Pflicht führt: Würde die Rückübertragung der 6%igen Anteile von der V Vermögensverwaltungs-GmbH & Co.KG auf S1 zu einem Wegfall der Steuer führen gem. § 16 GrEStG? Reicht di Rückübertragung von 6% wegen der neuen Rechtslage aus? 1) Vertragliche Formulierung zur Einbringung der letzten 6% ((über TaxPertise-Team))
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