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Ausgliederung Einzelunternehmen,§ 6a GrEStG

Ein Steuerpflichtiger betreibt ein Einzelunternehmen. Seine Ehefrau und er sind je zur ideellen Hälfte Eigentümer eines Grundstücks (ohne Gebäude). Auf diesem Grundstück hat er allein das Geschäftsgebäude seines Einzelunternehmens errichtet. Nun möchte er eine GmbH gründen und sein Einzelunternehmen auf die GmbH ausgliedern. Das Betriebsvermögen umfasst somit u.a. die ideelle Hälfte des Grund und Bodens sowie 100% des Gebäudes. Löst diese Ausgliederung Grunderwerbsteuer aus oder kommt er in den Genuss der Konzernklausel? Seine Frau wird ihre ideelle Hälfte des Grund und Bodens anschließend an die GmbH vermieten.
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