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§ 29 ErbStG,Rückübertragung

Folgende Frage: Ein Ehepaar in Trennung hatte folgende Regelung getroffen: Die Ehefrau, Eigentümerin einer Eigentumswohnung, hat diese vor 15 Jahren ihrem Ehemann im Rahmen der Scheidung schenkweise übertragen, damit der Ehemann den Schuldendienst zu dieser Wohnung in der Folgezeit durchführt. In dem Übergabevertrag ist eine Rückforderungsmöglichkeit der Ehefrau eingebaut worden, dass diese zum 60. Lebensjahr (für ihren künftigen Unterhalt) die dann durch Zeitablauf und Tilgung der Verbindlichkeiten schuldenfreie Wohnung sich zurückübertragen lassen kann. Hintergrund ist auch, dass damit künftig, also nach dem 60. Lebensjahr, keine Unterhaltsleistungen vom Ehemann mehr geschuldet werden. Schenkungsteuerlich ist die Beurteilung so, dass die Rücknahme der Wohnung keine Schenkung darstellt, sondern § 29 Erbschaftsteuergesetz die Rückabwicklung der ursprünglichen Schenkung aufgrund der möglichen Rückforderung durch die Ehefrau. Gibt es bei diesem Rückübertragungsvorgang irgendeine grunderwerbsteuerliche Komponente, die ich nicht erkenne?
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