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Entstehung,Bedingung

Mdt (GmbH) erwirbt Grundstück mit Kaufvertrag vom 22.11.22. Der Kaufpreis ist unter anderem erst dann fällig, wenn dem Notar die vollzugsfähigen Löschungsunterlagen einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld bedingungslos und auflagenfrei vorliegt. Besitzübergabe und Nutzen und Lasten erfolgen erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Die verbriefte Grundschuld ist nun aber nicht auffindbar, und es muss nun über ein Gericht die Angelegenheit geklärt werden. Dies kann aber bis zu einem Jahr dauern. Zwischenzeitlich ist der Grunderwerbsteuerbescheid eingetroffen. Fragen: Löst die Tatsache, dass die verbriefte Grundschuld nicht gelöscht werden kann, den Umstand aus, dass die Steuerschuld nach § 14 GrEStG noch gar nicht enstanden ist? Wäre also der Grunderwerbsteuerbscheid insoweit aufzuheben? Oder tritt eine Stundungswirkung ein?
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