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Einbringung,§ 6a GrEStG,Formwechsel

Die Mitunternehmeranteile einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG werden nach § 20 UmwStG als Sacheinlage zum Buchwert gegen Gewährung neuer Anteile in eine „Holding“-GmbH eingebracht. In der Folgeurkunde des Notars wird die GmbH & Co. KG in eine GmbH nach § 25 UmwStG zu Buchwerten formgewechselt. Ist die Sacheinlage der Mitunternehmeranteile in die „Holding“-GmbH grunderwerbsteuerpflichtig und könnte nach § 6a GrEStG die Grunderwerbsteuer eventuell umgangen werden? Beide Gesellschaften sind seit mehr als fünf Jahren zu 100 % in der Hand eines natürlichen Anteilseigners. Führt der anschließende Formwechsel der KG in eine GmbH doch noch zu einer Grunderwerbsteuer?
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