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Vereinig. aller Anteile an PersG in einer Hand,Übertragung von EM auf EF,Rechtsfolgen bei späterem Erbanfall

EF und EM haben – lange vor ihrer Heirat – zusammen ein Grundstück als GbR gekauft, EF hielt 1/4 der Anteile, EM die restlichen 3/4. Es handelt sich um das Wohnhaus von EM und EF. Vor etwas über zehn Jahren wurden sodann Anteile von 1/4 von EM an EF übertragen, als Ausgleich für erbrachte Leistungen. Jetzt haben EF und EM geheiratet. EM möchte nun seinen 1/2-Anteil auf EF (schenkweise) übertragen (wobei noch Verbindlichkeiten bestehen, die beide weiterhin wie vorher bezahlen) und aus der GbR ausscheiden, so dass Anwachsung bei EF eintreten würde. Der Wert des gesamten Hauses liegt bei unter 500.000 €. a) Ich gehe davon aus, dass die Übertragung der Anteile als solches weder Einkommensteuer noch Grunderwerbsteuer auslösen kann, richtig? b) Wenn EF nach der Übertragung demnächst sterben würde und das Haus testamentarisch von ihren Kindern geerbt wird, unterliegen dann die Kinder noch irgendwelchen Behaltefristen nach § 6 GrEStG o.Ä.? Könnte ein Verkauf durch die Kinder rückwirkend GrESt aufgrund der jetzigen Übertragung auslösen?
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