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Anteilsvereinigung,Bemessungsgrundlage,vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid

Fall: Unsere Mandantin ist eine Grundstücksverwaltungs GmbH und hat zwei Gesellschafter von jeweils 50 %, wobei beide Gesellschafter Geschwister sind. Die Schwester hat an ihren Bruder für 400.000 € die Anteile an der Grundstücksverwaltungs GmbH übertragen. Außer den Grundstücken befinden sich noch Umlaufvermögen und flüssige Mittel im Betriebsvermögen der Grundstücksverwaltungs GmbH. Das Finanzamt setzt den Wert der Gegenleistung mit 867.252 € als vorläufige Bemessungsgrundlage in Höhe des sechsfachen Einheitswerts an und verweist auf § 151 und §§ 157 ff. Bewertungsgesetz für eine endgültige Berechnung. Frage: Ist die Anteilsübertragung grunderwerbsteuerpflichtig? Da es sich um eine Anteilsvereinigung handelt: Gilt dies auch bei GmbH-Anteilen? Die Eltern sind vor 13 Jahren verstorben. Wie ist die Voraussetzung für die Übertragung im Wege der Erbauseinandersetzung? Ist die Bemessungsgrundlage nicht nur in Höhe der Gegenleistung – hier 400.000 € – abzüglich sonstiger Wirtschaftsgüter zu berechnen? Laut neuestem Bescheid über den Grundsteuerwert auf den 01.01.2022, der nach dem Sachwertverfahren berechnet wurde, beläuft sich der Wert der Grundstücke und der Betriebshalle auf 534,500 €. Ist nicht dieser Wert anzusetzen?
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