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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 6 AStG

Situation: Die bestehende "R GmbH" besitzt eine Immobilie und soll im Rahmen eines qualifizierten Anteiltauschs in die neu gegründete "S Holding GmbH" eingebracht werden. Im nächsten Schritt soll die "S Holding GmbH" in die neu gegründete "RU GmbH & Co. KG" eingebracht werden (ein Ziel der neuen Struktur ist die Vermeidung der Wegzugbesteuerung der Gesellschafter A und B) Anteile sind und werden wie folgt geregelt: Person A besitzt vor dem Anteilstausch 70% und Person B 30% an der "R GmbH" und in gleichen Verhältnissen auch an der "S Holding GmbH" sowie an der "RU GmbH & Co. KG" Mit dem qualifizierten Anteilstausch sollen 100% der "R GmbH" in die "S Holding GmbH" eingebracht werden. Danach sollen 100% der "S Holding GmbH" in die "RU GmbH & Co KG" eingebracht werden. Frage: Wird Grunderwerbsteuer bei beiden Umwandlungsprozessen fällig und wie lässt sich das ggf. vermeiden?
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