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§ 5 Abs. 3 GrEStG,Grundstücksverkauf vor Fristablauf

Eine GmbH hat vor fast 5 Jahren mehrere Immobilien auf eine 100-prozentige Tochter-GmbH & Co. KG übertragen. Grunderwerbsteuer wurde wegen § 5 GrEStG nicht festgesetzt. Nunmehr soll von der Tochter-GmbH & Co. KG eine Immobilie verkauft werden. Besteht die Gefahr, dass rückwirkend für den Übertragungsvorgang auf die GmbH & Co. KG Grunderwerbsteuer festgesetzt wird?
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