Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 9 GrEStG,dauernde Last

Mandant erwirbt Immobilie von Kommune zum Preis von 41.000 €. Im Kaufvertrag sind Dienstbarkeiten (Leitungs- und Grundstücks-Benutzungsrecht und Ähnliches) eingetragen. Im Vertrag ist vereinbart, dass die Notarin Freigabeerklärungen einfordert. Ansonsten wird das jeweilige Recht vom Käufer übernommen. Freigaben liegen inzwischen teilweise vor mit der Folge, dass seitens des Finanzamts die Beitragsbemessungsgrundlage von 41.000 € für den Kauf um weitere 50.000 € für zusätzliche Leistungen (Dienstbarkeit) erhöht wurde. Meines Dafürhaltens ist dieser Ansatz falsch, da im Kaufvertrag bereits vereinbart wurde, dass die Freigabeerklärungen eingeholt werden sollen. Nicht vereinbart ist, dass eine entsprechende Freigabe zu einer Erhöhung des Kaufpreises führt. Die Ergebnisse der Freigabeerklärungen sind somit im Kaufpreis inkludiert.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen