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Übertragung KG-Anteil,§ 1 Abs. 2a GrEStG

Vater und Sohn sind je 50-%-Gesellschafter einer gewerblich geprägten Immobilien GmbH & Co. KG. Nun möchte der Vater seinen 50-%-Anteil für 200 TE (gemeiner Wert 600 TE) auf seinen Sohn teilentgeltlich übertragen. Grundsätzlich wären die Befreiungen ja nach § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG anwendbar. Gilt das aber auch bei der Übertragung eines Kommanditanteils einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG (die KG hält die Anteile an der Beteiligungs-GmbH)? Und wenn ja, in welcher Höhe entsteht Grunderwerbsteuer (Niedersachsen)?
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