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§ 3 Nr. 6 GrEStG,Stiefkind

Werden die von Mandant A geleisteten Aufwendungen mit in die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer einbezogen? Mein Mandant A erwirbt mit notariellem Kaufvertrag von seinem Stiefsohn B ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus, welches von A auf Basis einen Wohnrechts seit jeher zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Der Kaufpreis ist weit unter dem Verkehrswert, da A in der Vergangenheit (ca. 20 Jahre) bereits alle Aufwendungen (Sanierungen Heizung, Elektrotechnik etc.) selbst getragen und keine Erstattung von B erhalten hat. Da laut Kaufvertragsentwurf die Übertragung aufgrund des niedrigen Kaufpreises einen unentgeltlichen Teil enthält, welcher der Schenkungsteuer unterliegt, sollen die bereits getragenen Aufwendungen im Notarvertrag aufgeführt werden mit dem Ziel der Minderung des unentgeltlich übertragenen Anteils.
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