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§ 6 Abs. 2 GrEStG,§ 6 Abs. 4 GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, eine GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines Grundstücks. 50 % des Grundstücks sollen veräußert und die anderen 50 % sollen zum Buchwert in das Sonderbetriebsvermögen eines mit 92 % beteiligten Kommanditisten überführt werden. Dieser Kommanditist hält 34 % der Anteile seit mehr als 10 Jahren, die restlichen Anteile etwa seit 6 Jahren. Gem. § 6 Abs. 4 Nr. 1 GrEStG gilt § 6 Abs. 2 GrEStG insoweit nicht, als der Gesellschafter seine Anteile noch keine 10 Jahre hält (vereinfacht ausgedrückt). Kann ich das "insoweit" so verstehen, dass bei der Überführung des Grundstücks ins SBV 34 % der 50 % GrESt-frei sind und für 16 % GrESt anfällt oder beziehen sich die 34 % auf einen 100 %-Anteil und es wären in diesem Fall nur 17 % (das wäre logisch), die der GrESt unterliegen oder schließt die Tatsache, dass nicht alle Anteile außerhalb der 10-Jahresfrist liegen, die Steuerbefreiung generell aus? Dann würde allerdings ein "wenn" statt ein "insoweit" Sinn machen. Der Kommentar zur GrESt gibt nichts her, das FA konnte mir zunächst auch nicht helfen. Vielen herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kaufmann M. Reutemann Steuerberater
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