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Share Deal,Vertragsoption,Sukzessive Übertragung

Meine Mandanten (eine GmbH & Co. KG, Gesellschafter 100 % eine Holding GmbH) hat im Jahr 2021 ein Hotel-Grundstück erworben. Dies wurde im Jahr 2021 um- und ausgebaut und wird seit 2022 an einen Betreiber verpachtet. Nunmehr ist ein Verkauf der KG-Anteile angedacht. Es sollen 89 % der Anteile veräußert werden an zwei neue Gesellschafter mit jeweils 44,5 %. Die verbleibenden Anteile mit 11 % verbleiben zunächst. Inhalt des jetzigen Übertragungsvertrags ist hingegen ein Optionsvertrag. Hier bieten a) die Käufer jetzt den Verkäufern ein Angebot an, welches frühestens in zehn Jahren und einem Tag angenommen werden kann, b) der Verkäufer ein Angebot an, welches frühestens in zehn Jahren und einem Tag angenommen werden kann. Kaufpreis ist aktuell der Nominalwert der Beteiligung (11 % von 1.000 €). Wäre hier ein angemessener Kaufpreis (in Relation zu den jetzt übertragenen 89 %) sinnvoll? Entsteht jetzt oder später Grunderwerbsteuer?
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