Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Schwiegerkind,Erwerb

Nach dem koord. Ländererlass vom 20.10.1989 wird unter 2. § 3 Nr. 6 S. 3 GrEStG lediglich für Grundstückserwerbe durch Schwiegerkinder nach Auflösung der diesen Status begründenden Ehe infolge Scheidung als anwendbar erklärt. Für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod wäre demnach keine Anwendbarkeit gegeben. Dies Beschränkung lediglich auf Scheidung gibt nach meinem Verständnis nicht das dem Erlass zu Grunde liegende Urteil wieder, nachdem dort im letzten Absatz der Urteilsbegründung es unerheblich sei, ob die Ehe zur Zeit des Erwerbsvorgangs noch bestehe oder infolge Tod oder Scheidung beendet sei. Und weiter wird dort ausgeführt, dass vom Fortbestand der Ehe die Beziehungen, welche der Gesetzgeber als begünstigenswert ansieht, nicht abhängt. Auch insoweit erscheint die Beschränkung auf Scheidungen fragwürdig, da die Scheidung ein aktives Tun bedingt, also willentlich erfolgt, und der Tod ein passiver Vorgang ist, der ohne aktives Tun der Beteiligen entsteht. Welche Argumentation kann dem Finanzamt entgegengebracht werden, dass der Grundstückserwerb durch ein Schwiegerkind nach Auflösung der Ehe infolge Tod auch von der Grunderwerbsteuer zu befreien ist? Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Schwiegerkind keine neuen Ehe eingegangen ist. Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen