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Einbringung in eine Personengesellschaft,Zuzahlung,Einzelrechtsnachfolge

Zwei Einzelpraxen sollen in einer Partnerschaftsgesellschaft mbB zusammengeführt werden. Dabei bringen beide ihren Mandantenstamm ein und Differenzen in der Wertigkeit werden von dem Partner 2 mit geringerem Mandantenstamm und Anlagevermögen ins Privatvermögen des anderen Partners 1 ausgeglichen. Grundsätzlich handelt es sich hier ja um einen Fall des § 24 UmwStG. Gibt es hier (auch im zeitlichen Ablauf) Fallstricke, die zu beachten wären? Dass der Partner 1, der eine Zahlung ins Privatvermögen erhält, einen Veräußerungsgewinn erzielt, ist soweit klar – welche „Hürden“ sind sonst noch zu beachten? Partner 1 überführt das betriebliche Gebäude in sein SBV und verpachtet es langfristig an die Gesellschaft; ebenso werden Pkws und Handys vom jeweiligen Partner im SBV geführt. Der von Partner 2 zusätzlich erworbene Firmenwert ist m.E. in einer positiven Ergänzungsbilanz darzustellen – das Darlehen für den Erwerb als SBV.
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