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Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften,Teilbetriebe bei Spaltungen und Ausgliederungen,Down-Stream-Merger

Die A-Mutter-GmbH (Dentallabor) hat seit mindestens zehn Jahren eine Tochter-GmbH in derselben Branche, aber in einer anderen Stadt sitzend/tätig, an der Mutter-GmbH sind V (Vater) und M (Mutter) mit jeweils 47,5 % beteiligt und X (Tochter) mit 5 %. Die 5 % wurden der Tochter 2018 unentgeltlich übertragen von den Eltern, die vorher zu jeweils 50 % Gründungsgesellschafter waren. Geschäftsführer bei der A-GmbH sind V und M. An der Tochter-GmbH ist die A GmbH mit 90 % beteiligt, nachdem sie 2018 10 % an einen Mitarbeiter/Mitgeschäftsführer verkauft hat. Eigentlich sollte aus bestimmten Gründen die Tochter X die Anteile der A GmbH und damit auch die Beteilung an der T GmbH einmal vererbt/geschenkt bekommen. Manchmal ändern sich ja aber die Vorstellungen der Mandanten und deshalb jetzt die Fragestellung, ob man aus der A GmbH gewinnneutral zu Buchwerten eine weitere GmbH ausgliedern/aufspalten/abspalten könnte, wo die Geschäftstätigkeit der T GmbH dann aufgeht, praktisch die Beteiligung an der T GmbH dann aus der A GmbH heraus ist. Der Sinn wäre, dass die Tochter X dann irgendwann die A GmbH übernimmt und der Sohn die Anteile an der „ausgegliederten T GmbH“, der diese neue GmbH dann zusammen mit dem bisherigen Geschäftsführer/weiteren Anteilseigner später führt. Da jetzt die 90%ige Beteiligung an der T GmbH ja der A GmbH gehört und eben nicht V und M selbst, könnte man diesen „Betrieb“ bzw. die Anteile nicht auf den Sohn unentgeltlich übertragen/vererben. In der A GmbH ist eine Immobilie, die T GmbH mietet Fremdräume an, falls das von Bedeutung ist. Bei der T GmbH sind M und der 10%ige Anteilseigner/Mitarbeiter Geschäftsführer. In der A GmbH haben V und M die herrschende Mehrheit laut Satzung gegenüber der Tochter X. Organschaft liegt bisher nicht vor zwischen M GmbH und T GmbH. Die beiden Gesellschaften stehen aber schon im wechselseitigen Austausch und helfen sich aus bei bestimmten Aufgaben/Aufträgen. Bisher wurde aber die umsatzsteuerliche Organschaft auch noch nicht vom Finanzamt angesprochen/aufgegriffen und ist von den Mandanten nicht unbedingt gewünscht. Wahrscheinlich ist die nur 90%ige Beteiligung schon ein Hindernis, weil keine Beteiligung am gesamten Nennkapital der GmbH vorliegt und damit kein Teilbetrieb? Da der Sachverhalt aus unserer Sicht sehr komplex ist und möglichst ohne Aufdeckung stiller Reserven usw. realisiert werden sollte, hier eben diese Anfrage, ob überhaupt dahingehend eine Gestaltung machbar wäre bzw. wie diese steuerneutral aussehen würde.
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