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Anteilstausch,Tausch

An einer GmbH sind drei natürliche Personen (Anteile im Privatvermögen) zu 20 %/40 %/40 % beteiligt. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Die GmbH soll in eine neu zu gründende Holding-Struktur integriert werden. Dafür wurde bereits eine Holding-Gesellschaft als Übernehmer in der Rechtsform der GmbH gegründet. An dieser Holding-Gesellschaft sind die identischen natürlichen Personen ebenfalls zu 20 %/40 %/40 % beteiligt. Die Übertragung sollte nach Möglichkeit steuerneutral erfolgen. Meines Erachtens besteht hier die Möglichkeit des (qualifizierten) Anteilstauschs nach § 21 UmwStG. Die Anteile werden bei der übernehmenden GmbH (Holding-Gesellschaft) mit 25.000 € aktiviert. Das Stammkapital der Holding-Gesellschaft wird auch um 25.000 € erhöht und zu 20 %/40 %/40 % an die Gesellschafter verteilt. Es wird ein Antrag auf Buchwertfortführung gestellt. Ist dieser Weg grundsätzlich richtig dargestellt?
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