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Verschmelzung GmbH auf Einzelunternehmen,einbringungsgeborene Anteile,Sperrfrist § 22 UmwStG

Sachverhalt: Einzelunternehmer X e.K., geb. 02/1967 nahm eine Ausgliederung seines Einzelunternehmens auf eine durch Neugründung (Vertag vom 30.11.2020) entstandene GmbH (Gesellschafter 100% X) vor. Die Übertragung erfolgt mit Rückwirkung zum Stichtag zum 01.01.2020. Buchwertfortführung nach §20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wurde beantragt und auch genehmigt. Problemstellung: Die GmbH-Anteile sollen veräußert werden (Einbringungsgeborener Anteile). Ist folgende Abwicklungsmöglichkeit steuerlich möglich bzw. ohne negative Konsequenzen zulässig? Die Kapitalgesellschaft wird in ein Einzelunternehmen mit Buchwertfortführung umgewandelt (Verschmelzung durch Aufnahme auf den Alleingesellschafter). Zeitnah nach Umwandlung veräußert der Alleingesellschafter X sein Einzelunternehmen (§16/§34 EStG - Veräußerer hat das 55. Lebensjahr vollendet). Gibt es bestimmte Sperrfristen?
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