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§ 20 UmwStG,Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft bei nicht teilbaren Grundstücken und Gebäuden

Es handelt sich um zwei Einzelunternehmen, einen gewerblichen Betrieb und einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der gewerbliche Betrieb nutzt Teile eines Gebäudes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Nun soll der Gewerbebetrieb in eine GmbH steuerneutral eingebracht werden. Wie gestaltet man die Gebäudenutzung richtig? Man kann ja keine Teile des Gebäudes mit in die GmbH einbringen. Andererseits müssen sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen eingebracht werden.
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