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§ 22 Abs. 3 UmwStG,Nachweis

Ein Mandant hat zum 07.04.2021 die 100-%-Anteile an seiner GmbH per Anteilstausch, § 21 UmwStG, in seine ihm allein zuzurechnende Holding GmbH eingebracht. Der Bilanzstichtag der operativen GmbH und der Holding ist der 30.09. Somit ist zum 08.04.2022 bzw. bis zum 31.05.2022 der Nachweis zu erbringen, dass die Anteile an der operativen GmbH weiter von der Holding GmbH gehalten werden und der Mandant Gesellschafter der Holding ist. In Rdnr. 22.30 des Umwandlungsteuererlasses ist geregelt, dass in Fällen des Anteilstauschs eine entsprechende Bestätigung der übernehmenden Gesellschaft über das wirtschaftliche Eigentum an den eingebrachten Anteilen und zur Gesellschafterstellung ausreichend ist. Meine Frage: Ist einem solchen Schreiben, von der Holding GmbH verfasst, noch eine Gesellschafterliste beizufügen oder reicht ein „Dreizeiler“ aus, den der Mandant nach Erhalt an sein Wohnsitzfinanzamt sendet?
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