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§ 24 UmwStG,Behaltensregelungen

Unser Mandant hat zum 01.08.2020 sein Einzelunternehmen bestehend aus Grundstücken, Gebäuden und einer 100%igen GmbH-Beteiligung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in eine GmbH & Co. KG gem. § 24 UmwStG zu Buchwerten eingebracht. Unser Mandant spielt mit dem Gedanken, die GmbH-Beteiligung zu verkaufen. Sind durch die anstehende Veräußerung der GmbH-Anteile Behaltensregeln oder andere Vorschriften bzgl. der erfolgten Einbringung in die GmbH & Co. KG zu beachten?
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